Dieses Ausprobieren wollen wir Ihnen anbieten und wissenschaftlich begleiten. Dafür suchen wir aktuell 50 Südstädter*innen, die für drei Monate (November 2023 bis Januar 2024) kostenfrei einen Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage Luisenstraße (Luisenstraße 2f) oder der Tiefgarage Staatstheater (Baumeisterstr. 9) nutzen wollen und bereit sind, uns für die wissenschaftliche Auswertung Auskunft zu geben.
Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Als Wissenschaftler interessiert uns aber, unter welchen Voraussetzungen ein solches Angebot für die Bewohner*innen von Interesse ist und welche Erfahrungen im Verlauf des Aktionszeitraums gemacht werden. Daher möchten wir mit den Teilnehmern ins Gespräch kommen und werden während des Aktionszeitraums vier kurze persönliche Interview führen.
01
Sie bewerben sich bis zum 15.10.2023 für einen Stellplatz in einer Tiefgarage per Mail an umparken@bw-im.de.
02
Sie sagen uns, in welcher Tiefgarage (Luisenstraße oder Staatstheater) Sie parken wollen und wo Sie aktuell parken.
03
Sie bestätigen, dass wir Sie viermal online oder persönlich zum Parken befragen dürfen.
04
Wir geben Ihnen bis zum 22.10.2023 per E-Mail Bescheid, ob Sie zu den 50 zufällig ausgewählten Personen gehören.
05
Sie erhalten eine Parkkarte für die drei Monate November 2023 bis Januar 2024, mit der Sie kostenfrei in einem der beiden Parkhäuser parken dürfen.
06
Im Oktober, Dezember, Januar und April geben Sie uns jeweils in einem kurzen persönlichen Interview Auskunft über Ihre Erfahrungen.
Wenn Sie an unserer Forschungsstudie teilnehmen möchten, senden Sie bitte ein Mail an umparken@bw-im.de unter Nennung folgender Angaben:
Mit Übersendung der Mail akzeptieren Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter +49 721 925-2606 zur Verfügung.
1. Forschungsfrage und Verantwortlicher
Im Zuge einer Forschungsfragestellung zum Parkierungsverhalten sucht das Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität (BWIM) an der Hochschule Karlsruhe, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie, Karlstr. 11, 76133 Karlsruhe, 50 Proband*innen aus der Karlsruher Südstadt, die in dem Zeitraum von November 2023 bis einschließlich Januar 2024 kostenlos einen Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage Luisenstraße (Luisenstraße 2f) oder der Tiefgarage Staatstheater (Baumeisterstr. 9) nutzen wollen und über Ihr Nutzungsverhalten Auskunft erteilen. Das Nutzungsverhalten wird in vier persönlichen Befragungen anonymisiert wissenschaftlich erhoben und ausgewertet. Die Teilnahme an der Forschungsstudie richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
2. Ablauf der Forschungsstudie
Bis zum 15.10.2023, 23:59 Uhr haben Anwohner*innen der Karlsruher Südstadt die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der Forschungsstudie über ein eigens dafür aufgesetztes Anmeldeformular auf der Webseite www.bw-im.de/umparken zu bewerben. Die Teilnahme erfolgt über:
Jede/r Teilnehmer*in kann sich nur einmal anmelden. Nach der Übermittlung der personenbezogenen Daten erhält er/sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Die Teilnahme ist in jedem Fall kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist
Nicht teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen der Hochschule Karlsruhe (HKA), des Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität (BWIM), des Karlsruher Institut für Technologie (KIT), der Fraunhofer-Gesellschaft, der Bürger-Gesellschaft der Südstadt Karlsruhe e.V., Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe, und des Beratungsbüro WerkStadtMobilität, Wiesbadener Str. 55, 76185 Karlsruhe sowie deren direkte Angehörige.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zu der oder Durchführung der Forschungsstudie, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Forschungsstudie.
4. Auswahl, Benachrichtigung und Übermittlung der Auswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum 15.10.2023, 23:59 Uhr werden unter allen Bewerbungen 50 Teilnehmende ausgewählt (Proband*innen), die eine Parkberechtigung erhalten. Die Auswahl erfolgt per Zufallsmodus und wird von Angehörigen des Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität vorgenommen. Die ausgewählten Proband*innen werden bis zum 22. Oktober 2023 per E-Mail benachrichtigt. Innerhalb von einer Woche ist die Teilnahme schriftlich per E-Mail unter umparken@bw-im.de zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, kann die Person nicht teilnehmen und die Teilnahme wird auf eine andere Person unter den Bewerber*innen übertragen.
Die Parkberechtigung ist personen- und fahrzeuggebunden. Sie ist nicht übertragbar und kann nicht abgetreten werden. Darüber hinaus ist die Parkberechtigung weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar.
Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer kostenfreien Parkberechtigung besteht nicht. Stellt sich nach Teilnahmezusage heraus, dass berechtigte Gründe vorliegen, wieso der Proband bzw. die Probandin nicht teilnahmeberechtigt ist (vgl. auch Abs. 2. Teilnahmeberechtigte), wird die Parkberechtigung deaktiviert und diese ist zurückzugeben.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch der Forschungsstudie
Die Verantwortlichen behalten sich vor, die Durchführung der Untersuchung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit machen die Verantwortlichen insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Verantwortlichen liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Verantwortlichen unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das Eingreifen Dritter, technische Probleme (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software), die außerhalb des Einflusses der Verantwortlichen liegen. Ansprüche gegen die Verantwortlichen aufgrund einer vorzeitigen Beendigung der Forschungsstudie sind ausgeschlossen.
6. Widerruf
Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf unter umparken@bw-im.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Sollte die Parkkarte bereits ausgeteilt sein, ist diese umgehend an die Verantwortlichen zurückzugeben.
7. Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des kostenfreien Parkangebots stehen. Zu nennen sind hier insbesondere Sach- und Personenschäden, die bei der Ein- und Ausfahrt in die Parkgarage oder während des Parkens in der Garage entstehen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verantwortlichen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Verantwortlichen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Datenschutz
Zum Zwecke der Durchführung der Forschungsstudie werden personenbezogene Daten durch die Verantwortlichen automatisiert be- und verarbeitet. Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Vorschriften.
Erhoben werden:
Name
Vorname
Anschrift
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
PKW-Kennzeichen
Diese Daten werden von den Verantwortlichen ausschließlich zur Benachrichtigung der aus allen Anmeldungen zufällig ausgewählten Proband*innen, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung sowie zur Durchführung der Befragung im Rahmen der Forschungsstudie verwendet. Damit ist die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung Ihre Zustimmung zur Verarbeitung für diesen Zweck gemäß Artikel 6 (1) a.) der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselte E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Sie werden von den Verantwortlichen gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach Abschluss der letzten Befragung im April 2024.
Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO sind die unter Abs. 1 aufgeführten Parteien.
Selbstverständlich haben alle Teilnehmenden jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Verantwortlichen bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO unter umparken@bw-im.de zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten bei den Verantwortlichen gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO. Die Daten werden dann gelöscht und die Teilnahmeberechtigung an der Forschungsstudie entfällt. Eventuell ausgegebene Parkberechtigungen werden gelöscht und die Parkkarte ist zurückzugeben.
7. Kontakt, Anwendbares Recht
Die Forschungsstudie wird von dem Baden-Württemberg Institut (BWIM) für Nachhaltige Mobilität und dem Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) durchgeführt. Bei Rückfragen oder Beanstandungen wenden Sie sich bitte an umparken@bw-im.de.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.